Regelung für den Aufenthalt von Jugendlichen am Abend

 
Bitte beachten Sie:
 
Für die Allgäuer Festwoche 2009 gilt folgende Regelung für den Aufenthalt von Jugendlichen am Abend:

 
Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt, wie folgt, gestattet:

bis einschließlich 13 Jahre   

bis 20.00 Uhr

14 bis einschließlich 15 Jahre  

bis 22.00 Uhr

16 bis einschließlich 17 Jahre

bis 24.00 Uhr

 

Organisationsleitung Allgäuer Festwoche