Auszug aus der Festwochen-Verordnung
Aufenthalt von Jugendlichen am Abend im Festwochengelände:
Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten (ELTERN) ist der Aufenthalt, wie folgt, gestattet:
bis einschließlich 13 Jahre | bis 20.00 Uhr |
14 bis einschließlich 15 Jahre | bis 22.00 Uhr |
16 bis einschließlich 17 Jahre | bis 24.00 Uhr |
Nicht erlaubt ist:
• Gläser und Krüge aus dem Gelände mitzunehmen
• alkoholische Getränke auf das Gelände mitzubringen
• Alkoholkonsum von unter 16jährigen
• Schnapskonsum von unter 18jährigen
Es finden ständige Kontrollen statt! Wer dagegen verstößt kann mit einer Geldbuße belegt werden!
