Sicherheitshinweise und Jugendschutz

Taschenkontrollen
Um die Sicherheit auf dem Gelände zu erhöhen, werden am Eingang und auch auf dem Gelände strichprobenartig Taschenkontrollen durchgeführt.

Im Abendbetrieb dürfen nur kleine Handtaschen (20x15x10cm) mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.

Um die Kontrollen am Einlass zu beschleunigen, empfehlen wir, alle Gegenstände, die nicht zwingend erforderlich sind, zu Hause zu lassen.


Aufenthalt von Jugendlichen am Abend im Festwochengelände:

Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten (ELTERN) ist der Aufenthalt, wie folgt, gestattet:

  • 12 bis einschließlich 13 Jahre bis 20.00 Uhr
  • 14 bis einschließlich 15 Jahre bis 22.00 Uhr
  • 16 bis einschließlich 17 Jahre bis 24.00 Uhr
     

Nicht erlaubt ist:

  • Gläser und Krüge aus dem Gelände mitzunehmen
  • alkoholische Getränke auf das Gelände mitzubringen
  • Alkoholkonsum von unter 16-jährigen
  • Schnapskonsum von unter 18-jährigen
  • Nikotinkonsum von unter 18-jährigen (nach Jugendschutzgesetz)